Unser Winterreinigungs-Sorglos-Paket
- Ständige Bereitschaft im Zeitraum vom 1. November bis 31. März
- Schnee- und Eisbeseitigung in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten
- Bestreuung von Wegen, Straßen und Plätzen mit abstumpfenden Mitteln
- Beseitigung von Streugut zum Ende einer Winterperiode
- Haftpflichtversicherung
- Rechnungsbeleg für Ihre Steuererklärung