Winterreinigung

Unser Winterreinigungs-Sorglos-Paket

  • Ständige Bereitschaft im Zeitraum vom 1. November bis 31. März
  • Schnee- und Eisbeseitigung in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten
  • Bestreuung von Wegen, Straßen und Plätzen mit abstumpfenden Mitteln
  • Beseitigung von Streugut zum Ende einer Winterperiode
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechnungsbeleg für Ihre Steuererklärung

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